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Frischverfütterungskontrollen

Die Frischverfütterung ist eine Verwertungsmassnahme der Branche für deklassierte Kartoffeln. Die Frischverfütterungskontrolle wird vom Branchenverband swisspatat vorausgesetzt, um die Beitragsberechtigung sicher zu stellen. Die Richtlinien der Verwertungsmassnahmen erscheinen jeweils jährlich in den Übernahmebedingungen der Kartoffelernte.

Für den Erhalt von Beiträgen auf dem Speiseanteil müssen folgende Anforderungen erfüllt sein:

  • Der Gesuchsteller muss die vollständigen Branchenbeiträge entrichten.
  • Das eingesetzte Pflanzgut muss zertifiziert sein. Vorlage der Rechnung oder des Lieferscheins ist zwingend.
  • Es muss für die betreffende Sorte zwingend eine vollständig ausgefüllte Anbauvereinbarung vorliegen.
  • Der Posten muss mindestens 5 Tonnen umfassen.
  • Speiseanteil muss mindestens 30 % betragen.
  • Bei Bio-Kartoffeln gibt es keinen Mindestspeiseanteil.
  • Die Auszahlung erfolgt ausschliesslich auf dem Speiseanteil.
  • Bei Bio-Kartoffeln erfolgt die Auszahlung auf der Bruttomenge.

Im Auftrag von swisspatat führen unsere qualifizierten Mitarbeiter diese Kontrollen durch.

  • Für die Kontrolle nehmen Sie direkt mit einem Kontrolleur in Ihrer Nähe Kontakt auf und melden Ihren Posten zur Kontrolle an (siehe nachstehende Liste nach PLZ).
  • Ab einer Menge von 100 Tonnen sind zwei Kontrolleure für eine gemeinsame Kontrolle aufzubieten.
  • Bitte haben Sie Verständnis, dass pro Kampagne nur einmal derselbe Kontrolleur aufgeboten werden kann.
  • Die Ware muss gut zugänglich sein für den Kontrolleur und maximal je zwei Paloxen aufeinander zu stapeln.
  • Bitte unbedingt Einzahlungsschein, genügend Lebensmittelfarbe für die Denaturierung sowie Lieferschein oder Rechnung des Z-Pflanzgutes bereithalten.

2024/2025 Homepage Speiseanteil PLZ